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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, selbst wenn der Besteller eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, selbst dann, wenn bei deren Abschluß nicht nochmals besonders darauf hingewiesen wird.

  • § 1 Vertragsinhalt
    Die Zusendung von Angeboten, Preislisten, Rundschreiben oder allgemeinen Offerten gelten nicht als für uns verbindliche Angebote im Sinne des § 145 BGB.

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen oder geschlossener Vorträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

  • § 2 Unterlagen
    An allen zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, z.B. Zeichnungen, Mustern und Kataloge behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt worden.

  • § 3 Preise
    Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer). Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers, sofern nicht Lieferung frei Haus vereinbart wurde.
    Für Nachbestellungen sind die Preise des ersten Auftrages nicht verbindlich.

  • § 4 Lieferung
    Werden Lieferfristen fest vereinbart, so übernehmen wir keine Haftung für einen Lieferverzug sowie eine Unmöglichkeit der Lieferung, sofern der Verzug oder die Unmöglichkeit von uns nicht zu vertreten sind. Als Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, gelten insbesondere: höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Arbeitskämpfe, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, und zwar auch dann, wenn die" Umstände bei unseren Lieferanten eintreten sollten.

    Beruht der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Umständen, die wir zu vertreten haben, so steht dem Besteller das gesetzliche Rücktrittsrecht zu, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

    Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende Zahlungsschwierigkeiten, das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Bestellers oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers berechtigen uns, die Lieferung umgehend einzustellen und die Erfüllung laufender Vorträge zu verweigern.

  • § 5 Versand und Gefahrenübergang
    Die Versandart bleibt unserem Ermessen vorbehalten, ohne Verantwortung für die billigste Art der Verfrachtung. Die Kosten der Transportrisikoversicherung trägt der Auftraggeber.

    Eventuelle Transportschäden sind unverzüglich vor Übernahme der Sendung in einem post- oder bahnamtlichen Befund aufnehmen zu lassen. Dieser Befund ist uns sofort einzusenden, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.

    Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte, auf den Besteller zu dem Zeitpunkt über, zu dem der Liefergegenstand dem Frachtführer übergeben oder dem Besteller Versandbereitschaft gemeldet worden ist. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht auch ohne Meldung die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

  • § 6 Mängelrügen
    Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen - schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mangelfrei akzeptiert.

  • § 7 Gewährleistung
    Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen, insbesondere in Qualität, Farbe, Menge, Gewicht gehen nicht als Mängel und lösen keinerlei Gewährleistung aus.

    Bei berechtigten Ansprüchen werden wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen können oder die Frist dafür von uns nicht eingehalten wurde.

    Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

    Das Recht zur Mängelrüge entfällt, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller bereits benutzt oder verarbeitet sind. Die Rücksendung mangelhafter Waren ohne entsprechende vorherige Vereinbarung ist unzulässig.

    Die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen gelten sinngemäß für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff). Dies gilt auch, soweit gesetzlich zulässig, für die Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

  • § 8 Zahlungen
    Unsere Ansprüche sind ab Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Zahlungen sind zu leisten innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, falls keine Klauseln aus dem Angebot Vorrang haben. Software und Wartungsvertragskosten sind im Voraus zahlbar. Bei Aufträgen im Wert von mehr als € 5.000.-- gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Lieferung. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liefern wir nur gegen Vorauszahlung oder bei vorliegender Bankbürgschaft (Letter of Credit). Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten.

    Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so worden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf Laufzeit eventuell hereingenommener Wechsel. Dies gilt auch für alle anderen noch nicht voll erfüllten Vorträge, von denen wir in diesem Fall auch zurücktreten können. Weiterhin sind wir berechtigt, wegen aller unserer Forderungen Sicherheit zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

    Teillieferungen gehen als Geschäfte für sich. Sie worden dementsprechend als solche in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen.

    Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur auf unser Konto oder an inkassoberechtigte Personen unseres Hauses erfolgen.
  • Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang (Inland = Zahlungsfälligkeit zzgl. 3 Tagen Banklaufzeit, Ausland = Zahlungsfälligkeit zzgl. 5 Tagen Banklaufzeit) berechnen wir - nach EU-Richtlinie über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 1.8.2002 (Zinsenrechts-Änderungsgesetz BGBl I 118/2002) - 8% über dem Basiszinssatz (Stand 01.01.2002)

    Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

  • § 9 Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen vor.

    Be- und Weiterverarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB.

    Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung (§§ 947,948 BGB), mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, erwirken wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten zu dem der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

    Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Verkauf mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis erfolgt.

    Die Geltungmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vortrag. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgeholte Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös dem Helfer gutzuschreiben oder zum Marktpreis (erzielbarer Wiederverkaufserlös) gutzuschreiben oder gemäß unserer im Zeitpunkt der Rücknahme geltenden Preise - abzüglich aller gewährten Boni, Rabatte und sonstigen Nachlässen und unter Abzug einer Wertminderung von 15% gutzuschreiben.

    Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu veräußern, wenn sie sich ihrerseits das Eigentum vorbehalten. Diese Befugnis erlischt bei Eintritt der in § 4 (letzter Absatz) genannten Fälle.

  • § 10 Schadensersatzpauschale
    Weigert sich der Besteller, den Vertrag zu erfüllen, so können wir Zahlung von Schadensersatz (entgangener Gewinn nebst Aufwendungen) in Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises verlangen, es sei denn, daß der Besteller uns nachweist, daß der uns entstandene Schaden wesentlich geringer ist.

  • § 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
    Erfüllungsort ist Kirchheim. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Lieferverträgen oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile das Amts- oder Landgericht München. Dies gilt auch für Wechselverbindlichkeiten.

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.

    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns ist auch dann ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.

    Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


    Hans-Dieter Bertuch
    Geschäftsführer
    Digitale Photographie
    Bildsystem Vertriebsgesellschaft mbH